Schallschutznachweise

Schallschutznachweise garantieren, dass die Grenzwerte für den Mindestschallschutz bzw. erhöhten Schallschutz eingehalten werden. Hierbei wird zwischen dem Schutz vor Außenlärm, dem Trittschallschutz und der Schallabsorbtion von Bauteilen für einen schutzbedürftugen Raum unterschieden.

Der Schutz vor Außenlärm nimmt hierbei den höchsten Stellenwert ein. Grundlage der Berechnung ist die Ermittlung des Außenlärmpegels nach DIN 4109. Diese Berechnung orientiert sich hauptsächlich an der Straßenverkehrsbelastung. Bei besonderen Gegebenheiten, beispielsweise Schienenverkehr, ampelbestückten Kreuzungen, Flugzeuglärm oder sonstigen Lärmemmissionen, können höhere Ansprüche an den Schallschutz bestehen. Darüberhinaus gibt es in einigen Kommunen, vor allem in Ballungszentren, feste Vorgaben der Baubehörde, die zu beachten sind.

Die Berechnung des Luft- bzw. Trittschallschutzes ist hauptsächlich für Mehrfamillien-, Reihen- und Doppelhäuser sowie Bürogebäude relevant. Die vorhandenen bewehrten Bau-Schalldämm-Maße der Bauteile müssen hierbei größer und die Normtrittschallpegel kleiner als die gesetzliche Vorgabe nach DIN 4109 sein. Je nach Anzahl der Wohneinheiten und Nutzung der schutzbedürftigen Räume variieren hier die Mindest- bzw. Grenzwerte.

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